Ausgabe 2011_03


Sehr geehrtes Mitglied,


Tagespflege-online präsentiert sich nun endlich in neuer Aufmachung.

Nicht nur äußerlich ist die Seite optimiert worden, sondern es gibt auch viele neue Details, die Ihnen als Tagespflegeperson die tägliche Arbeit erleichtern sollen und Ihnen einen besseren Überblick über die Inhalte Ihrer Tätigkeit geben sollen.

Neu sind beispielsweise das Newsletter-Archiv und das Gästebuch.
Das Verzeichnis erleichtert Ihnen die Suche nach Inhalten anhand von Schlagworten.
Komplexe Themen werden mithilfe von Schaubildern ansprechend und verständlich dargestellt.

Vielleicht schreiben Sie ja ins Gästebuch, wie Ihnen die neue Seite gefällt.


M. Taprogge-Essaida


Die Themen


 
Betriebsausgabenrechner



Der Betriebsausgabenrechner hilft Ihnen, die abzugsfähigen Betriebsausgabenpauschalen stundengenau zu ermitteln.

Dabei können nicht nur regelmäßig wiederkehrende, gleichbleibende Betreuungszeiten Berücksichtigung finden, sondern es ist auch möglich, wechselnde oder einmalige Betreuungszeiten zu berücksichtigen, wie z. B. in der Eingewöhnungsphase.


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Gesetzesänderungen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen



In Nordrhein-Westfalen ist zum 1. August 2011 die erwartete Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Kraft getreten.
Einige Änderungen betreffen speziell die Kindertagespflege und müssen von den Tagespflegepersonen beachtet werden.


In Thüringen hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Inkrafttreten zum 1. Mai 2011 eine Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistung für Kinder in Kindertagespflege erlassen und damit § 18 Abs. 9 ThürKitaG konkretisiert.

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Praktische Schaubilder



Viele Themenbereiche sind sehr komplex und die Inhalte auf den ersten Blick sehr verwirrend.

Hier helfen Ihnen künftig ansprechende Schaubilder, schwierige Zusammenhänge einfacher zu verstehen....

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Führungszeugnis künftig gebührenpflichtig


Das Bundesamt für Justiz hat in einem Merkblatt vom 1. Juni 2011 mitgeteilt, dass für eine hauptamtliche, berufliche Tätigkeit eine Gebührenbefreiung nicht mehr gewährt werden kann, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

Damit müssen Tagespflegepersonen die Gebühren in Höhe von 13,00 EUR für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis nunmehr selbst zahlen.

Eine Gebührenbefreiung kommt nur noch bei Mittellosigkeit in Betracht. Teilweise übernehmen jedoch die Jugendämter die Gebühren.

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Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung


Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege werden bereits tätige Tagespflegepersonen unterstützt, die sich an einer staatlich anerkannten Fachschule berufsbegleitend zur Erzieherin/zum Erzieher weiterbilden oder eine berufsbegleitende Weiterbildung für einen sozialpädagogischen Assistenzberuf absolvieren möchten.

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Ansprüche bei Geburt eines eigenen Kindes


Welche Ansprüche haben selbstständige Tagespflegepersonen eigentlich bei der Geburt eines eigenen Kindes?

Gibt es Mutterschaftsgeld? Haben Sie Anspruch auf Elterngeld und wenn ja, wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?

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