Ausgabe 2012_03


Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,

viele Tagespflegepersonen beschäftigt die Frage, wie die vom Jugendamt ihrer Kommune gewährte laufende Geldleistung im Vergleich zu anderen Kommunen bemessen ist.
Daher hat Tagespflege-online auf Wunsch vieler Tagespflegepersonen damit begonnen, sukzessive die laufenden Geldleistungen der Jugendämter in Deutschland zu vergleichen.

Außerdem stellen sich viele Tagespflegepersonen die Frage, wie man eigentlich Honorarausfälle bei einer längerfristigen Erkrankung absichern kann.
Möglich ist dies über eine Krankentagegeldversicherung.

Wenn es um die hälftige Erstattung von Versicherungsbeiträgen geht, erleben viele Tagespflegepersonen eine unangenehme Überraschung.
Damit Ihnen das nicht passiert, erläutert Tagespflege-online nochmals die Berechnungsgrundlagen.

Immer wieder passiert es, dass das Jugendamt die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson einstellt, weil die Voraussetzungen auf Seiten der Sorgeberechtigten nicht (mehr) gegeben sind.
Wie Sie sich schützen können, lesen Sie unten.

Wir freuen uns übrigens über Kritik, Anregungen oder Themenvorschläge!

Ihre M. Taprogge-Essaida


Die Themen




 



Wieviel zahlt das Jugendamt?



Gefragt wurde, welchen Stundensatz das Jugendamt bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 40 Stunden zahlt.
Grundlage für die Bemessung ist eine Qualifizierung der Tagespflegeperson über 160 Stunden nach DJI-Curriculum.
Weiterhin wurde eine Pflegeerlaubnis für bis zu 3 gleichzeitig anwesende Kinder unter 3 Jahren zugrundegelegt, die im Haushalt der Tagespflegeperson betreut werden.
Der Betrag umfasst sowohl die Erstattung des Sachaufwandes für 40 Stunden/Woche sowie die Anerkennung der Förderungsleistung (Erziehungsgeld).

Im deutschlandweiten Vergleich liegt der bisher von Tagespflege-online ermittelte Mittelwert bei 3,13 EUR.
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Schreiben Sie uns, wieviel das Jugendamt in Ihrer Kommune zahlt, damit die Daten flächendeckend verglichen werden können.
Benutzen Sie dazu das Kontaktformular.

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Krankentagegeld bei Selbstständigen



Bei der Absicherung von krankheitsbedingtem Verdienstausfall gibt es für freiwillig gesetzlich Versicherte verschiedene Möglichkeiten.

Welche das sind und was man beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung beachten muss, hat Tagespflege-online für Sie zusammengefasst.

Außerdem gibt es auch hierzu eine praktische Kurzübersicht.

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Hälftige Erstattung von Versicherungsbeiträgen


Dass die hälftige Erstattung von angemessenen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung sich immer nur auf die öffentlich geförderte Tagespflege bezieht, dürfte inzwischen hinlänglich bekannt sein.

Welche Auswirkungen das jedoch für die Praxis haben kann, macht sich nicht jede Tagespflegeperson klar.
Insbesondere ist Vorsicht geboten, wenn zusätzlich zu einer angemessenen finanziellen Förderung durch das zuständige Jugendamt private Zuzahlungen von den Eltern (auch in Form von Essensgeld) geleistet werden.
Dann ist das Jugendamt nicht verpflichtet, die aus diesen zusätzlichen Einnahmen resultierenden Versicherungsbeitträge hälftig zu erstatten.

Tagespflege-online zeigt die Konsequenzen anhand von Berechnungsbeispielen unter "Praxishilfen" auf.
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Absicherung von Zahlungsausfällen



Immer wieder passiert es, dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung der Kindertagespflege nachträglich wegfallen.
Möglicherweise sind die Anspruchsvoraussetzungen auf Seiten der Eltern nicht mehr gegeben, oder es ändern sich örtliche Zuständigkeiten beispielsweise aufgrund eines Umzugs der Sorgeberechtigten.
Dann stellt das bisher zuständige Jugendamt mit dem Zeitpunkt des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson ohne Vorwarnung ein.

Sie können sich jedoch gegen solche Zahlungsausfälle schützen. Wie, das lesen Sie unter Punkt 5 des Betreuungsvertrages: "Betreuungsvergütung, Zahlungsmodalitäten und Zusatzvereinbarungen".
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