Betreuungsvertrag


Medikamentengabe in der Tagespflege

Es erfolgt grundsätzlich keine Medikamentengabe durch die Tagespflegeperson aus eigenem Antrieb. Hierzu gehören neben Medikamenten im eigentlichen Sinne auch Medizinprodukte u. a.
Die Tagespflegeperson verabreicht dem Tageskind ohne schriftliche Einwilligung der Eltern also weder Medikamente (Fiebersaft, Hustensaft), noch homöopathische Mittel (z. B. Arnika-Globuli), noch Wundsalben/-cremes, Arzneitees (Hustentee, Magentee) oder Stärkungsmittel.
Auch sollte die Tagespflegeperson nicht ohne Absprache eigenes Pflaster aufkleben (Allergiegefahr!).

Es sollte mit den Eltern ganz klar abgesprochen werden, welche Maßnahmen im Notfall ergriffen werden dürfen: Pflaster auf blutende Wunden aufkleben oder aufsprühen? Salbe bei Insektenstichen? Kühlakku bei Beulen?
Die entsprechenden Mittel sollten von den Eltern nebst schriftlicher Einwilligung hinterlegt werden (bitte mit Namen des Kindes versehen).

Sollte das Tageskind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten z. B. wegen einer chronischen Erkrankung angewiesen sein, so ist hier eine Zusatzvereinbarung über die Medikamentenverabreichung unabdingbar. In dieser Zusatzvereinbarung müssen klare Regelungen über den Umgang mit der chronischen Erkrankung getroffen werden.
Die Personensorgeberechtigten sollten verpflichtet werden dafür zu sorgen, dass der das Kind behandelnde Arzt die Tagespflegeperson über die ordnungsgemäße Vergabe der verordneten Medikamente und deren Lagerung/Aufbewahrung informiert und einweist. Wichtig sind hier auch Informationen über mögliche Nebenwirkungen.
Dies betrifft alle verschreibungspflichtigen Medikamente und auch homöopathische Mittel.
Bei der Erstgabe von Antibiotikum sollte diese unbedingt zuhause von den Eltern vorgenommen werden, um allergische Reaktionen abzuwarten. Erst 48 Stunden nach Beginn der Behandlung darf das Kind wieder in die Tagespflege zurückkehren.

Eine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Medikamentengabe gibt es nicht. Dennoch sollte die Tagespflegeperson aus haftungsrechtlichen Gründen eine schriftliche Dokumentation der Medikamentenvergabe führen (Datum, Uhrzeit, Kind, Medikament, etc.).

Eine Musterzusatzvereinbarung, ein Merkblatt, eine ärztliche Medikamentenverordnung sowie ein Dokumentationsmuster finden Sie unter Praxishilfen bzw. Downloads.


Hinweise zu chronischen Erkrankungen

Epilepsie: Kinder müssen gut eingestellt sein. Die TPP muss unbedingt Diazepan für einen Anfall im Haus haben. Wenn sich der Krampf nach 1 Minute nicht löst, unbedingt den Notarzt rufen.

Asthma: Notfallmedikament mit genauer Beschreibung hinterlegen.

Fieberkrampf: s. o.


Es muss eine Vollmacht und eine Kopie von Impfausweis und Vorsorgeheft hinterlegt werden.


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