Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet. Diese Mitteilung muss zwingend elektronisch über ELSTER erfolgen.

Im Fragebogen selbst müssen Angaben zu den persönlichen und betrieblichen Verhältnissen gemacht werden. Die Fragen betreffen u. a. die Art der ausgeübten Tätigkeit und den Zeitpunkt der Betriebseröffnung. Ebenso wird nach weiteren Einkünften auch des Ehegatten gefragt.

Dazu im Einzelnen (Stand 1.1.2024):

Unter "1 - Allgemeine Angaben" sind persönliche Angaben zu machen, die selbsterklärend sind.
In Zeile 24 tragen Sie "selbstständige Kindertagespflege" ein.

Unter "2 - Ehegatte/Ehegattin/eingetragene(r) Lebenspartner(in)" sind ebenfalls Angaben zu machen, die selbsterklärend sind.

Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen wollen, machen Sie die entsprechenden Angaben unter "4 - Steuerliche Beratung".

Bei "7 - Angaben zum Unternehmen" wird in Zeile 60 die Bezeichnung der KTP angegeben und bei von der Wohnanschrift abweichender Adresse der KTP ab Zeile 62 die Anschrift des Unternehmens.

Eine "10 - Handelsregistreintragung" haben wir nicht - keine Angaben.

Die "11 - Gründungsform" wird in der Regel eine Neugründung sein, Zeile 89. Bitte das Gründungsdatum eintragen. Das Gründungsdatum kann auch vor dem ersten Betreuungstag liegen.

Unter "12 - Bisherige betriebliche Verhältnisse" wird gefragt, ob Sie in den letzten 5 Jahren bereits unternehmerisch tätig waren; dann hier bitte die entsprechenden Angaben machen.

Etwas schwieriger ist der Punkt "14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen".
In Zeile 109 werden die voraussichtlichen Einkünfte (zu versteuernder Gewinn) eingetragen; dieser Eintrag hat Relevanz für die Einkommensteuervorauszahlung.
Wenn Sie verheiratet sind, trägt Ihr Ehepartner seine Einkünfte in Zeile 109 (selbstständig) bzw. 110 (angestellt) ein.
Ihre voraussichtlichen Versicherungsbeiträge für Kranken- und Rentenversicherungen sowie Lohnsteuer Ihres Partners tragen Sie in Zeile 114 (Sozialversicherung) bzw. 115 (Lohnsteuer Ehepartner) ein.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Schätzungen handeln kann; wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Zahlen nicht korrekt sind/waren, ist das nicht problematisch. Die tatsächlichen Zahlen können ja naturgemäß erst in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden.

"15 - Angaben zur Gewinnermittlung": In Zeile 116 tragen Sie "Einnahmenüberschussrechnung" ein. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr (Zeile 118) liegt nicht vor.

Beim Ausfüllen von "18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer" treten erfahrungsgemäß oftmals Fehler auf.
Sie machen nur Angaben in Zeile 130 (Schätzung des Gewinns).
Bei der Kleinunternehmerregelung (Zeile 131 und 132) werden keine! Häkchen gesetzt.
Die Zahllast (Zeile 133) wird mit "0" geschätzt.
Es liegt eine Steuerbefreiung nach Nummer 25 des UStG vor aus der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, Zeile 144.

Eine Kopie der Pflegeerlaubnis laden Sie am Schluss hoch und geben dies bei "22 - Gesondert übermittelte Unterlagen" an.

Der Fragebogen muss zwingend elektronisch eingereicht werden.


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