Veranlagung zur Einkommensteuer

Getrennte oder gemeinsame Veranlagung?

Eheleute können bei Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung jedes Jahr neu entscheiden, ob sie gemeinsam oder einzeln besteuert werden wollen.

Bei der Zusammenveranlagung geben die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird zunächst halbiert und die darauf entfallende Einkommensteuer dann verdoppelt (Splitting-Verfahren).
Die Zusammenveranlagung lohnt sich immer dann, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben: Je größer der Einkommensunterschied, desto vorteilhafter ist die gemeinsame Veranlagung. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, ergeben sich kaum finanzielle Vorteile.

Beispiele:

Ein verheiratetes Paar hat zusammen ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000,00 Euro.

Erzielt vom Gesamteinkommen einer der Partner ein zu versteuerndes Einkommen von 66.000,00 Euro und der andere Partner ein Einkommen von 34.000,00 Euro, dann sparen beide mit dem Splittingtarif 1.123,00 Euro.
Die Steuerersparnis steigt sogar auf 3.649,00 Euro, wenn ein Partner 80.000,00 Euro und der andere 20.000,00 Euro des gemeinsamen Einkommens versteuert.
Erzielt einer der Partner das Einkommen von 100.000 Euro alleine und versteuert es gemeinsam mit dem Ehepartner, gewinnen beide Partner 10.764,00 Euro.

Die getrennte Veranlagung kann in dem Fall günstiger sein, in dem ein Ehepartner nur oder überwiegend steuerfreie, dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhält. Diese Einkünfte heben den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte an.

Bei getrennter Veranlagung belasten jedoch die steuerfreien Einkünfte gerade nicht die Progression des anderen Ehepartners, d. h. die Nebeneinkünfte bewirken nicht, dass der Steuersatz des Ehepartners angehoben wird.

Weitere Beispielrechnungen finden Sie unter den "Praxishilfen".

Steuer- und Gewinnrechner

Tagespflege-online hat aufgrund der vielen Nachfragen einen Gewinn- und Steuerrechner erstellt, mit dem Sie jetzt neben der von Ihnen zu zahlenden jährlichen Einkommensteuer auch Ihre (weiteren) monatlichen Abgaben berechnen lassen können und damit einen Überblick über Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen haben.



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